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   OLG Hamm, 04.03.2003 - 4 Ss OWi 164/03   

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OLG Hamm, 04.03.2003 - 4 Ss OWi 164/03 (https://dejure.org/2003,8600)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.03.2003 - 4 Ss OWi 164/03 (https://dejure.org/2003,8600)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. März 2003 - 4 Ss OWi 164/03 (https://dejure.org/2003,8600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Absehen vom Regelfahrverbot, Begründung der Entscheidung,

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen vom Regelfahrverbot; Auf Tatsachen gestützte Begründung der Entscheidung; Erhöhung der Regelgeldbuße ; Erhebliche Härten oder Vielzahl gewöhnlicher Umstände ; Unkritische Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen ; Vorliegen einer persönlichen Ausnahmesituation ; ...

  • Judicialis

    StPO § 267; ; BKatVO § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; BKatVO § 4
    Absehen vom Regelfahrverbot, Begründung der Entscheidung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2003 - 4 Ss OWi 164/03
    Zwar kann von der Verhängung eines gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 n.F. BKatV indizierten Regelfahrverbots ausnahmsweise - ggf. unter Erhöhung der Regelgeldbuße - abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl gewöhnlicher Umstände vorliegen, die es unangemessen erscheinen lassen, den Betroffenen trotz des groben bzw. beharrlichen Pflichtverstoßes mit einem Fahrverbot zu belegen (vgl. BGHSt 38, 125, 134; ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., Rdnr. 24 zu § 25 StVG m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2003 - 4 Ss OWi 164/03
    Der Tatrichter muss für diese seine Überzeugung vom Vorliegen eines Ausnahmefalles jedoch eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben (vgl. BGHSt 38, 231, 237), die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf (vgl. OLG Hamm VRS 95, 138, 140; OLG Rostock NZV 2002, 137; OLG Düsseldorf NZV 1999, 477; Hentschel a.a.O. Rdnr. 26 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss OWi 158/01

    Wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch trotz fehlender

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2003 - 4 Ss OWi 164/03
    Der Tatrichter muss für diese seine Überzeugung vom Vorliegen eines Ausnahmefalles jedoch eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben (vgl. BGHSt 38, 231, 237), die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf (vgl. OLG Hamm VRS 95, 138, 140; OLG Rostock NZV 2002, 137; OLG Düsseldorf NZV 1999, 477; Hentschel a.a.O. Rdnr. 26 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97

    Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2003 - 4 Ss OWi 164/03
    Der Tatrichter muss für diese seine Überzeugung vom Vorliegen eines Ausnahmefalles jedoch eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben (vgl. BGHSt 38, 231, 237), die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf (vgl. OLG Hamm VRS 95, 138, 140; OLG Rostock NZV 2002, 137; OLG Düsseldorf NZV 1999, 477; Hentschel a.a.O. Rdnr. 26 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Anforderungen an die tatrichterliche

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2003 - 4 Ss OWi 164/03
    Auf die dagegen erhobene Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Arnsberg hat der Senat mit Beschluss vom 6. Februar 2003 - 4 Ss OWi 75/03 - das Urteil ebenfalls im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 04.05.1999 - 2a Ss OWi 101/99

    Absehen vom Regelfahrverbot wegen nicht nachgeprüfter Einlassung des Betroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2003 - 4 Ss OWi 164/03
    Der Tatrichter muss für diese seine Überzeugung vom Vorliegen eines Ausnahmefalles jedoch eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben (vgl. BGHSt 38, 231, 237), die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf (vgl. OLG Hamm VRS 95, 138, 140; OLG Rostock NZV 2002, 137; OLG Düsseldorf NZV 1999, 477; Hentschel a.a.O. Rdnr. 26 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.08.2003 - 4 Ss OWi 525/03

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; existenzielle Härte

    Im Ansatz zutreffend geht das Amtsgericht zwar davon aus, dass von der Verhängung eines gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 n.F. BKatV indizierten Regelfahrverbotes ausnahmsweise abgesehen werden kann, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl gewöhnlicher Umstände vorliegen, die es unangemessen erscheinen lassen, den Betroffenen trotz eines beharrlichen Pflichtverstoßes mit einem Fahrverbot zu belegen (vgl. BGHSt 38, 125, 134; ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm, vgl. Entscheidungen des 4. Senats für Bußgeldsachen vom 4. März 2003 - 4 Ss OWi 164/03 - und vom 6. Mai 2003 - 4 Ss OWi 331/03 -).

    Der Richter muss jedoch die Grundentscheidung des Ordnungsgebers für Verkehrsverstöße der vorliegenden Art respektieren und für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben, die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2003 - 4 Ss OWi 164/03 -).

  • OLG Hamm, 05.02.2004 - 4 Ss OWi 48/04

    Fahrverbot; Absehen; erforderlicher Umfang der Feststellungen; Begründung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 38, 125, 134) und der Oberlandesgerichte (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2003 - 4 Ss OWi 164/03 -) kann zwar von der Verhängung eines gemäß § 4 BKatV indizierten Regelfahrverbotes ausnahmsweise - ggf. unter Erhöhung der Regelgeldbuße - abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl gewöhnlicher Umstände vorliegen, die es angemessen erscheinen lassen, den Betroffenen trotz des groben bzw. beharrlichen Pflichtverstoßes mit einem Fahrverbot zu belegen.
  • OLG Hamm, 03.07.2003 - 4 Ss OWi 442/03

    Fahrverbot; Absehen vom Fahrverbot, berufliche Umstände; erforderlicher Umfang

    Zwar kann von der Verhängung eines gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 n. F. BKatV indizierten Regelfahrverbots ausnahmsweise - ggf. unter Erhöhung der Regelgeldbuße - abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl gewöhnlicher Umstände vorliegen, die es unangemessen erscheinen lassen, dem Betroffenen trotz des großen bzw. beharrlichen Pflichtverstoßes mit einem Verbot zu belegen (vgl. BGHSt 38, 125, 134; ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 04. März 2003 - 4 Ss OWi 164/03 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 25 StVG, Rdnr. 24 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 4 Ss OWi 155/04

    Fahrverbot; Absehen; Gründe; Wiederholungsfall

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, welche dem Amtsgericht Arnsberg bekannt ist (vgl. 4 Ss OWi 164/03 OLG Hamm - Beschluss des Senats vom 4. März 2003), kann zwar von der Verhängung eines gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV indizierten Regelfahrverbots ausnahmsweise - ggf. unter Erhöhung der Regelgeldbuße - abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl gewöhnlicher Umstände vorliegen, die es unangemessen erscheinen lassen, den Betroffenen trotz des groben bzw. beharrlichen Pflichtenverstoßes mit einem Fahrverbot zu belegen.
  • OLG Hamm, 28.08.2007 - 4 Ss OWi 481/07

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

    Zwar kann von der Verhängung eines gem. § 4 Abs. 1 S. 1 BkatV indizierten Regelfahrverbots ausnahmsweise - gegebenenfalls unter Erhöhung der Regelgeldbuße - abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl gewöhnlicher Umstände vorliegen, die es unangemessen erscheinen lassen, den Betroffenen trotz des groben bzw. beharrlichen Pflichtverstoßes mit einem Fahrverbot zu belegen (zu vgl. BGH St, 38, 125, 134; Senatsbeschluss vom 04.03.2003 - 4 SsOWi 164/03 -).
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